Als Raucher zum Public Viewing
Ganz Deutschland ist im EM Fieber. Spätestens seit dem gestrigen Sieg über Griechenland ist der EM-Sieg in greifbarer Nähe. Aus diesem Grund freut mich sich auch schon sehr auf das nächste Halbfinalspiel der deutschen Nationalmannschaft. Je weiter die eigene Mannschaft kommt, desto größer ist auch das Verlangen sich mit ihr zu identifizieren. So ist beim Public Viewing ein Deutschlandtrikot beinahe Pflicht damit man wirklich zu der Menge dazu gehört.
Aufgrund des Erfolgs ist in einigen Geschäften das Deutschlandtrikot bereits restlos ausverkauft. Da man beim nächsten Spiel nicht mit leeren Händen dastehen möchte muss man sich eine Alternative ausdenken. Auf meiner Suche im Internet habe ich die Seite http://www.trikot.com/Beflocken-Bedrucken:_:57.html gefunden. Hier lässt sich das Trikot selbst zusammenstellen und man kann seinen eigenen Namen auf dem Trikot haben. Da freut man sich natürlich wenn man in den Nationalfarben beim nächsten Public Viewing auftreten kann und dabei den eigenen Namen auf dem Rücken trägt.
Ist es erst einmal soweit haben wir Raucher manchmal unsere Probleme. Zwar ist das Public Viewing meist unter freien Himmel aber die Menschenmassen um einen herum können sich durch den Qualm und den Geruch gestört fühlen. Eine gute Alternative dafür ist die E-Zigarette. Die E-Zigarette verursacht keinen Qualm und ist daher eine gelungene Alternative um weiterhin das Rauchgefühl zu genießen ohne die anderen Zuschauer zu stören. So haben beide Parteien etwas vom Spiel ohne in ihrer gewohnten Lebensweise eingeschränkt oder gestört zu werden. Und ist dies der Fall dann freut man sich natürlich noch mehr und hat mehr Bereitschaft einen wildfremden zu umarmen, wenn er einen nicht vorher vollgequalmt hat.
Gerichtsurteil: Bundes-Ministerium darf nicht vor E-Zigaretten warnen
Das Nordrhein-Westfälische-Gesundheitsministerium darf nicht mehr vor dem Verkauf nikotinhaltiger E-Zigaretten warnen. Das die Produkte als Arzneimittel ohne Zulassung anzusehen seien, ist nicht rechtens, lautet das Urteil das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster (Az.: 13 B 127/12).
Die Flüssigkeiten die Nikotin enthalten und in der elektrischen Zigarette verdampfen und inhaliert werden, seien kein Arznei. E-Zigaretten hat keinerlei therapeutische Zwecke.
Das Gesundheitministerium hatte im Dezember 2011 vor E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arznei anzusehen, aber nicht dementsprechend zugelassen sind. Der Handel und Verkauf mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E-Zigaretten ist strafbar.
Das Gericht in Münster stellte fest, dass die nikotinhaltigen Liquide für E-Zigaretten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel erfüllen, weil nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum im Vordergrund stehe. Auch habe die E-Zigarre und Zubehör „keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung“.
Bei elektronischen Zigaretten wird eine verdampfte Flüssigkeit (Liquid) inhaliert, die Nikotin und andere Substanzen enthält. E-Zigaretten bestehen aus Batterie, Gehäuse, einem elektrischen Vernebler und einer Kartusche, die der Raucher selbst einsetzt.
Mit der elektronischen Zigarette nach und nach zum Nichtraucher werden
Sehr viele Raucher versuchen es immer wieder vom Rauchen loszukommen und schaffen es für einige Tage oder Wochen. Wer nun dauerhaft davon wegkommen möchte, sollte es mit einer elektronischen Zigarette versuchen. Hier ist die Chance sehr groß dauerhaft und einfach zum Nichtraucher zu werden.
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